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1. Vorbemerkungen
Seit Ende des Schuljahres 2008/2009 arbeitet eine Steuergruppe an diesem Schulprofil. Die
Bestandsaufnahme wurde im Wesentlichen durch die im Jahr 2008 erfolgte Schulinspektion
geleistet.
Die Steuergruppe besteht aus der Schulleitung und fünf engagierten Lehrkräften der Schule.
In mehreren gemeinsamen Sitzungen wurde ein allgemeines Verständnis zum Schulprofil
und zur Leitbildentwicklung erarbeitet, es wurden Schwerpunkte für unsere Schule gesetzt
und aus diesen heraus in Kleingruppen weitergearbeitet, die sich dann regelmäßig zur Prä-
sentation ihrer Arbeitsergebnisse zusammenfanden.
Die Ergebnisse der Steuergruppe wurden regelmäßig evaluiert und bilden die Diskussions-
grundlage für die weitere Arbeit.
2. Zur Schulsituation
2.1 Allgemeines zur Schule
Die Realschule auf dem Röddenberg in Osterode am Harz kann auf eine nahezu 70-jährige
Schultradition zurückblicken. Sie ist die einzige Realschule des Altkreises Osterode.
Zurzeit werden an dieser Schule 503 Schüler*innen in 19 Klassen von 30 Kolleg*innen
(davon Referendar*innen) sowie einer pädagogischen Mitarbeiterin und einer Schulsozial-
pädagogin unterrichtet bzw. unterstützt.
Die Unterrichtsräume sind auf zwei Gebäude verteilt.
Die Realschule auf dem Röddenberg ist seit 2011 eine „offene Ganztagsschule“. Die Teilnah-
me an den Bildungs- und Freizeitangeboten ist grundsätzlich freiwillig. Die Anmeldung ver-
pflichtet jedoch zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schulhalbjahr. In den Mittagspausen ha-
ben die Schüler*innen die Gelegenheit, in unserer Mensa ein preiswertes Mittagessen ein-
zunehmen. Es wird immer ein vegetarisches Gericht angeboten.
2.2 Ausstattung
Die Schule verfügt über eine gute digitale Ausstattung. So befinden sich im Haus zwei Com-
puterräume und zwei KIassensätze iPads. Für unsere Schüler*innen mit Förderbedarf stehen
zudem zusätzliche Tablets zur Verfügung. Alle Klassenräume sind mit WLAN und viele Klas-
senräume mit aktueller Präsentationstechnik (Computer, Beamer, Audiosystem) ausgestat-
tet. Geplant ist, dass in naher Zukunft auch alle übrigen Klassenräume in dieser Form ausge-
stattet werden.
Die Schule, die im Jahr 2006 ihr 50jähriges Jubiläum feierte, hatte einen hohen Nachholbe-
darf im Bereich der sächlichen Ausstattung. Mittlerweile wird das Schulbudget in hohem
Maße dafür verwendet, die Grundausstattung in den Räumen (Klassenschränke, White-
boards, Beamer, Arbeitsmaterialien wie Nachschlagewerke, Lernprogramme und Lernsoft-
ware) auf ein Niveau zu bringen, welches den aktuellen Standards entspricht. Inzwischen
wurde in diesem Bereich bereits vieles erreicht. Die farbenfroh gestalteten Flure, Türen und
Räume folgen einem Farbkonzept, welches zum fröhlichen Miteinander einladen soll und
sich in unserem Schullogo widerspiegelt.
Auch unsere naturwissenschaftlichen Fachräume wurden nach den neusten pädagogischen
und fachlichen Erkenntnissen ausgerüstet worden.
Ein kleiner Kiosk wird zur Bereitstellung von Snacks und Getränken genutzt. Auch die Sanie-
rung der Aula, die in einen multifunktionalen Raum umgearbeitet worden ist, ist abgeschlos-
sen, sodass die Realschule nun über einen ansprechenden Veranstaltungsraum verfügt.
Im Jahr 2011 wurden zwei Werkräume neu erstellt und eingerichtet; ein Jahr darauf wurde
eine Mensa neu errichtet. Die Schulhöfe wurden den Bedürfnissen der SchülerInnen ent-
sprechend umgestaltet. So entstanden u. a. ein Klettergerüst, ein Fußballspielfeld und Felder
zum Volleyball- und Basketballspielen.
2.3 Schüler*innen
Die Schüler*innen der Realschule Osterode kommen aus dem gesamten Altkreis Osterode
und darüber hinaus.
Für die Schüler*innen der 5. Klassen durchlaufen zu Beginn des Schuljahres eine fünftägige
Eingangsphase, in der sie ihr Lernumfeld zusammen mit ihrer Klassenlehrkraft kennenler-
nen. Fachunterricht findet in dieser Phase noch nicht statt. Pat*innen der 8. Klassen beglei-
ten und betreuen die Fünftklässler*innen in dieser Zeit.
Alle Personen an unserer Schule, Schüler*innen, Lehrerkräfte und alle weiteren
Mitarbeiter*innen sollen sich in der Schule wohlfühlen. Dazu gehört, dass sie sich gegensei-
tig achten, Rücksicht aufeinander nehmen und in einem freundlichen Umgangston miteinan-
der interagieren.
2.4 Das Kollegium
Das Kollegium besteht aus 28 Kolleg*innen. Einige Kolleg*innen sind teilzeitbeschäftigt und
sind deshalb mit einer reduzierten Stundenzahl eingesetzt.
Die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität ist ein zentrales Anliegen der Schule. Zu die-
sem Zweck werden regelmäßig Fort- und Weiterbildungen (z. B. Lions Quest oder Mobbing-
Interventions-Team) besucht, Unterrichtshospitationen durch die Schulleitung und Lehrkräf-
te durchgeführt und Lehramtsanwärter*innen ausgebildet.
Das Mitwirken in verschiedenen Arbeitsgruppen und die damit verbundene Aufgabenteilung
ermöglicht es, sich nach eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten in der Schule einzubrin-
gen und an der Schulentwicklung aktiv teilzuhaben. Eine Steuergruppe, bestehend aus 5
Lehrkräften und der Schulleitung, koordiniert die Arbeit der einzelnen Arbeitsgruppen und
sorgt auf diese Weise für eine stetige Schulentwicklung.
3. Unsere Schüler*innen werden zum selbstständigen, verantwortungsbewussten sowie le-
benslangen Lernen und Handeln angeleitet.
3.1 Mit unseren Schüler*innen werden differenzierte Arbeitstechniken und Lernmethode
eingeübt.
- Planung und Steuerung des eigenen Lernens durch gezieltes Methodentraining, beginnend
in Klasse 5 in der Eingangsphase, auf der Grundlage des an der Schule vorliegenden Me-
thodenkonzeptes
- Fortlaufende Anwendung und Vertiefung der erlernten Methoden im Fachunterricht
- Führen eines Hausaufgaben- und Mitteilungsheftes zur eigenen Strukturierung des
- Schulalltags sowie zur Kontrolle durch die Eltern (Transparenz vieler schulischer Ereignisse - nicht nur der Hausaufgaben)
3.2 Der Unterricht orientiert sich an lebensnahen Sachverhalten und ein fächerübergreifender
Ansatz wird angestrebt.
- Inhaltliche Absprachen zwischen Fachlehrkräften einer Jahrgangsstufe (z. B. Gemeinsame Unterrichtseinheiten, Arten der Leistungsüberprüfung und Festlegen von Grundkenntnissen)
- Vermittlung von fachübergreifenden methodischen Kompetenzen (z. B. Präsentationen und Referate)
- Besuch von außerschulischen Lernorten (z. B. Museum, Theater, Phaeno, Stadtbücherei, Streuobstwiese und Kooperationspartner: Schulbetriebe, Biobauernhof, Grenzlandmuse-um Teistungen, Karstwanderweg etc.)
- Projekttage der ganzen Schule, die unter einem gemeinsamen Thema durchgeführt werden (z. B. Schulfest, Nachhaltige Mobilität, Schulevent „School On Stage“ etc.)
3.3 Unsere Schüler*innen werden zum verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang
mit aktuellen Medien befähigt im Sinne einer MINTfreundlichen Schule.
- Signet „MINTfreundliche Schule“ seit 2018
- Überregionale Netzwerkarbeit (z. B. Robotiknetzwerk Stiftung NiedersachsenMetall, Osteröder Projekt zur Informationstechnischen Grundbildung)
- „Technik und Informatik entdecken“
- Intensive Nutzung der an der Schule vorhandenen technischen Ausstattung und Einbeziehung von digitalen Medien in den Fachunterricht
- Verpflichtende Informationstechnische Grundbildung in den Jahrgängen 5 bis 7
- Informatikunterricht in Jahrgang 9 und 10
- verpflichtender Werk- und Textilunterricht mindestens in Jahrgang 5
- verpflichtender Technik- und Hauswirtschaftsunterricht in Jahrgang 8
- „Naturwissenschaften und Umwelt erforschen“
- Entdeckendes Lernen durch praktische Experimente in den MINT-Fächern (Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und Technik)
- Förderunterricht Mathematik mindestens in den Jahrgängen 5 und 10
- Verpflichtender Chemieunterricht ab Klasse 5
- Projektarbeit und Arbeitsgemeinschaften entwickeln
- Robotik-AG
- Erste-Hilfe-AG
- Foto-AG
3.4 Unsere Schüler*innen werden zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Denken
und Handeln im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) befähigt.
- Beiträge zur Umweltverbesserung im schulischen und kommunalen Bereich
- Sparsamer Umgang mit Ressourcen und Reduzierung von Abfall
- Erhöhung der Artenvielfalt auf dem Schulgelände
- Digitalisierung des Schulbetriebs
- Fortlaufende Zertifizierung als „Umweltschule“
- Fortlaufende Zertifizierung als „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“
- Gestaltung eines positiven Schulalltags (von Schüler*innen betriebener Schulkiosk, aktivitätsfördernde Schulhofgestaltung, kommunikationsfördernde Aufenthaltsbereich im Schulgebäude)
- Räume und des Schulkiosks
- Projekte und Arbeitsgruppen zur Gestaltung und Erhaltung der Schulgebäude, -höfe,
4. Unsere Schüler*innen werden in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung unter-
stützt und gefördert.
4.1 Ein breit gefächertes WPK-, Profil-, und AG-Angebot soll eine Wahlmöglichkeit darstellen,
damit sich Schüler*innen gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen „speziali-
sieren“ und sich durch speziell ausgewählte Fächer an beruflichen Sachverhalten orientie-
ren können.
- Umsetzung des schlüssigen und funktionierenden WPK-Konzeptes unter Berücksichtigung
- der Schülerwahlen und der vorhandenen Lehrerstunden
- vielfältige AG-Angebote, z. B. im künstlerisch-musikalischen, sportlichen, technischen oder
- Umweltbereich
- Umsetzung der Förderkonzepte in Deutsch und Mathematik zur Motivation lernschwacher
- Schülerinnen und Schüler und zur Aufarbeitung ihrer schulischen Defizite
4.2 In unserer Schule werden Schülerinnen und Schüler durch das Programm „Lions Quest –
Erwachsen werden“ sowie „Lions Quest – Erwachsen handeln“ in ihrer sozialen Kompe-
tenz gefördert und gestärkt.
Begründung
- Seit Jahren beobachten viele Lehrkräfte mit Sorge Veränderungen ihrer Schüler*innen: Vie-
- len Kindern und Jugendlichen fehlen gesundes Selbstvertrauen, Einfühlungsvermögen, Rück-
- sichtnahme und Konfliktfähigkeit; dagegen zeigen sie verstärkt Aggressionen, Egozentriert-
- heit, Distanzlosigkeit und Rücksichtslosigkeit, Suchtverhalten und andere soziale Auffälligkei-
- ten, die weit über das bisher bekannte Maß hinaus gehen. Die Schule als Institution kann
- nicht mehr umhin, sich zunehmend über den Bereich der Wissensvermittlung hinaus, be-
- wusst und planmäßig erzieherischen Aufgaben zu widmen, um diesen Defiziten entgegenzu-
- wirken.
Ziele:
- eigene Entscheidungen verantwortlich treffen und umsetzen
- Konflikt- und Risikosituationen im Alltag begegnen
- für Probleme positive Lösungen finden
- das Leben eigenverantwortlich in die Hand nehmen
- anderen Menschen gegenüber tolerant und respektvoll, offen, freundlich, solidarisch, hilfs-
- bereit und großzügig sein
- Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement und Demokratieverständnis fördern
Umsetzung:
- Für die Klassen 5 – 7 wird soziales Lernen mit einer Wochenstunde im Stundenplan verankert.
- Für die Klassen 8 – 10 wird soziales Handeln im Rahmen der Verfügungsstunden bearbeitet.
- Inhalte des sozialen Lernens werden durch Schulsozialarbeit und außerschulische Angebote unterstützt, wie z. B. der Besuch des Niedrigseilgartens oder Suchtpräventionsangebote.
- Das Lions-Quest-Material steht in ausgewählter Form für die einzelnen Jahrgänge zur Ver-fügung.
4.3 Sport und Bewegung stellen an unserer Schule einen wichtigen Schwerpunkt dar. Im heuti-
gen bewegungsarmen Alltag mancher Schüler*innen wird es immer mehr zur Aufgabe der
Schule, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu vielfältigen Bewegungserfahrungen
zu bieten und das Interesse für lebenslanges Sporttreiben zu wecken. Dabei sollte der
Spaß vorrangig vor Leistungsorientierung stehen, um alle anzusprechen.
Der Schwerpunkt Sport zeigt sich wie folgt:
- Zertifizierung als Sportfreundliche Schule (2022 zum dritten Mal ausgezeichnet)
- Teilnahme am Projekt „Bewegte Schule“
- Sport als Beitrag zur Gesundheitserziehung
- Kenntnis und Einhalten von Regeln
- Toleranz, Fairness und Akzeptanz fördern
- Schulinterne, jahrgangsübergreifende Turniertage
- Teilnahme an regionalen Wettkämpfen (Jugend trainiert für Olympia)
- Sport-AGs und Sport-WPKs
5. Unsere Schule schafft durch Informationen über gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge
und berufliche Möglichkeiten die Voraussetzung für eine kompetente und realistische Be-
rufsentscheidung.
5.1 Wir arbeiten praxis- und zukunftsorientiert in den Fächern Wirtschaft, Technik und Haus-
wirtschaft und helfen unseren Schüler*innen berufliche Vorstellungen zu entwickeln.
- Entwicklung ihrer Zukunftsvisionen
- Analyse der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Aufzeigen von Möglichkeiten und Wegen, ihr Ziel zu erreichen
5.2 Die Schüler*innen lernen praxisnah durch Kooperation mit außerschulischen und schuli-
schen Partnern in Bezug auf ihre spätere Berufsentscheidung.
- Durchführung der Kompetenzanalyse (Profil AC) in den 7. Klassen
- Einführung des Fachs Wirtschaft in Jahrgang 8
- Berufsberatungsgespräche durch die Arbeitsagentur ab Jahrgang 8
- Durchführung von digiBIZ in der Schule
- Profilwahl in den 9. Klassen (Französisch, Technik, Wirtschaft, Gesundheit & Soziales)
- verpflichtendes Betriebspraktikum von 3 Wochen in Jahrgang 9
- Professionelles Bewerbungstraining in Jahrgang 10
- Praxisnahe Unterrichtsgestaltung im Rahmen der Initiative „Schulbetrieb“ mit dem
- Autohaus „Wentorf & Schenkhut“ und Kooperation einiger Fächer mit dem
- Energieunternehmen „Harz Energie“ sowie dem Bio-Bauernhof Wehmeyer in Düna
- regelmäßige Teilnahme an Workshops bei der IDEEN-Expo in Hannover, dem Besuch des
- M+E-Trucks, Teilnahme an Berufe live
- Betriebserkundungen
- Teilnahme an Wettbewerben (z. B. Knatterbootrennen, Solarcup, Börsenspiel, Robotik)
- Kooperationen mit der Osteroder Tafel und NiedersachsenMetall
- Besuch des Berufsinformationstags Osterode (BiTO)
5.3 Unsere Schüler*innen lernen voneinander unter Verwendung ihres Wissens über gesamt-
wirtschaftliche Zusammenhänge.
- Intensiver Erfahrungsaustausch durch Vor- und Nachbereitungsphasen des Praktikums
- jährlich stattfindende Praktikumsbörse in Jahrgang 9 für Eltern, Betriebe und die 8. Klassen
- Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit,
- Kritikfähigkeit, Kompromissfähigkeit
5.4 Wir bereiten unsere Schüler*innen auf eine gesundheitsbewusste und wirtschaftliche Le-
bensführung vor.
- Durch das Fach „Hauswirtschaft“ (8. Klasse) und den Wahlpflichtkurs „Hauswirtschaft“ so-
- wie das Profil „Gesundheit & Soziales“ sollen unseren Schüler*innen Aspekte der geschick-
- ten Haushaltsführung, der gesunden Ernährung sowie die Freude am gemeinschaftlichen
- Arbeiten und Essen vermittelt werden; praktische Erfahrungen sammeln Schüler*innen in
- der AG „Mensateam“.
- Der Schulkiosk wird von Schüler*innen betrieben.
6. Unser Schulklima schafft ein harmonisches Zusammenleben durch Toleranz, gegenseitigen
Respekt, einen höflichen Umgangston, Rücksichtnahme, Verantwortungsgefühl und
Hilfsbereitschaft.
6.1 Regeln des Zusammenlebens werden gemeinsam festgelegt und deren konsequente
Umsetzung wird angestrebt.
- Schulordnung
- Regeln für ein besseres Miteinander
- Maßnahmenkatalog bei Verstoß gegen den Erlass „Rauchfreie Schule“
- Maßnahmenkatalog „Schulvermeidendes Verhalten“
6.2 Die Schüler*innen werden zunehmend zu einer gewaltfreien Konfliktlösung befähigt.
- Ausbildung von Busbegleitern (2014 noch nicht eingerichtet)
- Projekte zum Thema „Gewaltprävention“
- Etablierung des Klassenrats ab Klasse 5
- „Lions Quest – Erwachsen werden“ in Klasse 5 – 7
- Kompetenztraining der Schulsozialarbeit
6.3 Vorbeugende Maßnahmen im Bereich Gewalt – und Suchtprävention in allen Jahrgängen
sind fester Bestandteil des schulischen Alltags.
- Einsatz des „Mobbing-Präventions-Teams“
- regelmäßig stattfindende Präventionstage mit unterschiedlichen Schwerpunkten
- Einbeziehung der örtlichen Institutionen (Polizei, Drogen und- Suchtberatungsstelle) in unterrichtliche Projekte
- konsequente Umsetzung des Erlasses zur Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft
- Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention bildet in Zusammenarbeit mit dem Kollegium Multiplikatoren für den KlarSicht-Pacours aus
7. Schulleben bedeutet für uns „Schule leben“ mit engagierten, interessierten und aktiven
Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
- Schulhalbjahre beginnen und enden mit Vollversammlungen, die einen Ausblick auf Zu-künftiges eröffnen und besondere Leistungen würdigen
- Pausen bedeuten Zeiten der Ruhe, der Kommunikation und der Bewegung
vielfältige Ganztagsangebote an drei Tagen in der Woche
- aktive Mitarbeit der Schüler*innen in den Bereichen Schulkiosk, Mensateam, Schulsanitätsdienst sowie bei den Aufsichten
- Einschulungs- und Entlassfeiern als Eckpunkte der Realschullaufbahn erhalten einen würdigen Rahmen
- gemeinsames Erleben stärkt das Wir-Gefühl; dazu tragen Klassenfahrten in verschiedenenJahrgängen ebenso bei wie Wandertage, Klassenausflüge, Theaterfahrten, Betriebsbesichtigungen u. a.
- themenorientierte Projekttage mit Präsentation sind Bestandteil eines Schuljahres
- Sport verbindet – unter diesem Motto finden regelmäßige Sportveranstaltungen (z. B. einjährlicher Wintersporttag, Bundesjugendspiele und Teilnahme an schulübergreifenden Turnieren) statt
- Jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften
- Höhepunkt eines jeden Schuljahres bildet eine Festveranstaltung, deren Ausgestaltung variiert (Hoffest, bunter Abend, Projekt-Präsentation)
- eine gemeinsame Feier in der Weihnachtszeit beschließt das Kalenderjahr
8. An unserer Schule machen wir schulische Ereignisse transparent und schaffen Möglichkei-
ten, damit sich alle an der Schule Beteiligten verantwortlich einbringen können.
8.1 Unsere Schüler*innen erhalten die Möglichkeit, in vielfältigen Bereichen des schulischen
Umfelds mitzuwirken und dies mitzugestalten.
- Aufbau einer handlungsfähigen Schülervertretung
- Mitarbeit in verschiedenen Gremien (Schulvorstand, Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen)
- und Komitees
- Teilnahme an Schülerwettbewerben und Projekten
- Mitgestaltung der Mensa und des Schulkiosks unter Aufsicht
- Mithilfe bei der Pausenaufsicht
- Patenschaften für den 5. Schuljahrgang
- Schulsanitätsdienst
- Planung und Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen
8.2 Unsere Lehrkräfte legen Wert auf einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch im schulischen
Alltag und werden bei der Erweiterung ihrer beruflichen Qualifikation unterstützt.
- regelmäßiger Austausch der Fachlehrkräfte (Material, Zeitplanung, Klassenarbeiten)
- pädagogische Besprechungen im Klassen- oder Jahrgangsteam
- Schulinterne Lehrerfortbildungen (z. B. Lions Quest)
- regelmäßige Jahrgangs- und Klassenteamsitzungen, pädagogische Dienstbesprechungen
- SchiLF (letztmalig „Lions Quest“) und gegenseitige Hospitationen
- Fortbildung nach schulischem Bedarf/Teilnahme an Fortbildungsprojekten in der Region
- enge Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
8.3 Unsere Elternschaft wird als ernst zu nehmender Partner in die Schulentwicklung und
Schulgestaltung einbezogen.
- Mitarbeit in den Arbeitskreisen zur Schulentwicklung
- Mitarbeit in verschiedenen Gremien (Schulvorstand, Gesamtkonferenz,
- Fachbereichskonferenzen, Schulelternrat) und Komitees
- Teilnahme an der Mitgestaltung von Projekten (z.B. Schulhofgestaltung) im
- unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich
- aktiver Schulelternrat, Schulvorstand und Förderverein
8.4 Die Schulleitung schafft die Rahmenbedingungen für das gemeinschaftliche Handeln.
- die Schulleitung fungiert als Bindeglied für die Zusammenarbeit aller an Schule Beteiligten (Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern, Schulträger, außerunterrichtliche Partner, Presse)
- die Schulleitung kommt ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Kollegium und den Mitarbei ter*innen nach
- die Schulleitung sorgt dafür, dass die personellen und materiellen Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt und genutzt werden (Stundenpläne, Terminplanung, Budgetverwaltung)
Das Zusammenleben in der Schule
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sollen sich in dieser Schule wohl fühlen.
Ein positives Umfeld bedarf
- der gegenseitigen Achtung und Hilfe
- der Toleranz
- der Rücksichtnahme
- der Freundlichkeit und Höflichkeit untereinander
- und dass wir alles unterlassen, was uns oder andere gefährdet
Der Unterrichtstag
- Das Schulgebäude sollte erst ab 7.30 Uhr betreten werden, da vorher keine Aufsicht gewährleistet ist.
- Wer früher in der Schule eintrifft, hält sich im Eingangsbereich auf. Nach
jeweiligem Unterrichtsschluss müssen die Unterrichtsräume unverzüglich
verlassen werden.
- Beim Klingelzeichen zu Beginn des Unterrichts sind die Schülerinnen und Schüler vor dem Klassenraum und verhalten sich ruhig.
- Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Um den Raumpflegerinnen und dem Hausmeister die Arbeit zu erleichtern, räumen die Schüler/innen nach Schluss der letzten Stunde den Raum auf. Die Stühle werden auf die Tische
gestellt.
- Erscheint die Lehrerin/der Lehrer bis 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts nicht, meldet sich der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
- Die Fachräume und die Sporthallen sind nur in Anwesenheit der Fachlehrerin/des Fachlehrers zu betreten.
- Das Eigentum der Schule, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer ist pfleglich zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen sind zu ersetzen.
- In der großen Pause halten sich die Schülerinnen und Schüler im Haus I auf den Schulhöfen auf, ausgenommen sind Regenpausen. Diese werden angesagt. Die Klassenräume, das Lehrerzimmer und der Flur vor dem Lehrerzimmer sind Ruhezonen. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Haus II unterrichtet werden, suchen während der großen Pausen auch den Schulhof auf, ausgenommen sind Regenpausen. Diese werden angesagt.
- Am Ende der großen Pause klingelt es zweimal. Beim ersten Klingelzeichen gehen die Schülerinnen und Schüler zu ihrem Unterrichtsraum oder zu den betreffenden Fachräumen.
- Essen und Trinken gehört grundsätzlich in die Pausen.
- Während des Unterrichtstages darf das Schulgelände aus versicherungstechnischen Gründen nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrperson verlassen werden.
- Bei eigenmächtigem Verlassen des Schulgeländes entfällt der Versicherungs- schutz!
- Der Weg ins Jahnstadion oder Schwimmbad mit Fahrrad oder Moped ist nur mit schriftlicher Erlaubnis (Antrag - Info-Heft) der Eltern möglich!
- Die SuS halten sich in den Pausen auf den Schulhöfen auf, ausgenommen sind Regenpausen. Untersagt ist der Aufenthalt im Flurbereich vor dem Lehrerzimmer (Haus I) und vor dem Schulgebäude.
- Die Rasenflächen werden nicht betreten, weil die Bodenverhältnisse es nicht zulassen.
- Niemand hält sich unnötig in den Toiletten auf.
- Alle Abfälle gehören in die entsprechenden Papierkörbe. Beachtet jeder diese Regel, braucht niemand mehr (für andere) Abfälle aufzulesen.
- Wir sind eine rauchfreie Schule.
- Der Besitz, Verkauf und das Konsumieren von Alkohol, Drogen, Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas auf dem Schulgelände ist verboten.
- Das Mitbringen von Waffen auf das Schulgelände ist verboten; dazu gehören auch Klappmesser, Schlagringe, Laserpointer, etc.
Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Sonstiges
Handynutzungsordnung
- Die private Benutzung des Handys ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- Vor Betreten des Schulgeländes wird das Handy ausgeschaltet, die Nutzung des Handys ist für die Zeit zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende untersagt
- Die Handynutzung kann durch die verantwortliche Lehrperson im Unterricht zugelassen werden. Über die die Nutzung in Ausnahmefällen entscheiden Lehrpersonen oder Mitarbeiter der Schule.
- Bei Nichteinhalten der Regel wird das Handy von der Lehrperson eingezogen, im Sekretariat hinterlegt und dort nach Unterrichtsende vom Schüler abgeholt.
- Bei dreimaligen Nichteinhalten der Regel erfolgt eine schriftliche Information der Eltern mit anschließendem Gespräch
- Bei weiterem Fehlverhalten wird das Handy von der Lehrperson eingezogen, im Sekretariat hinterlegt und dort von einem Elternteil/Erziehungsberechtigtem abgeholt
- Bei Kurs- und Klassenfahrten verabredet die leitende Lehrkraft die Regeln mit den teilnehmenden Schülern und Eltern.
- Gegen Schülerinnen oder Schüler, die die vorliegende Nutzungsordnung nicht beachten, werden pädagogische Maßnahmen bis hin zu Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz ergriffen.
- Beim Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung wird das Handy der Polizei zur Überprüfung übergeben.
Nutzungsordnung für die Verwendung eines privaten Tablets
(1) Allgemeines
Diese Regelung gilt für die Benutzung eines privaten Tablets als Schreibgerät im Unterricht durch Schülerinnen oder Schüler (SoS).
Die Verwendung des Geräts ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig und erfordert, dass im Vorfeld die unterschriebene Erklärung im Sekretariat abgebeben wurde. Das Sekretariat dokumentiert den Eingang der Erklärung in der Schülerakte.
(2) Grundsätze
Bis einschließlich Klassenstufe 7 ist die Nutzung eines Tablets im Unterricht als Schreibgerät nicht möglich. SoS ab Klasse 8 ist die Nutzung grundsätzlich erlaubt.
Die Entscheidung darüber, ob Tablets im jeweiligen Unterricht verwendet werden dürfen, obliegt jedoch der einzelnen Lehrperson. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, darf das Tablet nicht verwendet werden. Die Genehmigung kann jederzeit aus pädagogischen (bspw. bei Missbrauch) oder didaktischen Gründen einzelnen Personen oder der Gesamtheit der Lerngruppe entzogen werden. Vor der erstmaligen Verwendung ist die entsprechende Lehrperson zu informieren.
Die Lehrperson stellt sicher, dass SoS ohne Endgeräte weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
(3) Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten
Die Tablet-Nutzung ist grundsätzlich nur zu unterrichtlichen Zwecken und im Flugmodus gestattet. Eine private Nutzung während des Schulbetriebs ist nicht gestattet.
Das Tablet liegt im Unterricht flach auf dem Tisch. In Phasen, in denen das Endgerät nicht genutzt wird, wird es mit dem Bildschirm nach unten auf den Tisch gelegt oder abgedeckt.
Der/Die SoS ist für die Einsatzbereitschaft im Unterricht verantwortlich. Das Aufladen des Tablets in der Schule ist untersagt. Für den Fall technischer Probleme sind Stifte und Papier stets mitzuführen.
Jede/r SoS ist ebenfalls für den Schutz des Geräts durch Einrichtung eines sicheren und nur ihm/ihr bekannten Passworts verantwortlich.
Die Lehrperson kann jederzeit ein Tablet kontrollieren, um einen Einblick in die unterrichtliche Arbeit zu gewinnen. Ebenso wie die Lehrperson bei SoS, die ohne Tablet arbeiten, überprüft, ob und wie diese ihre Arbeitsaufträge während des Unterrichts erledigen, darf eine solche Kontrolle auch bei jenen SoS erfolgen, die ihr Tablet als Schreibgerät verwenden.
Die Lehrperson ist nicht berechtigt, das Gerät eigenständig zu durchsuchen.
(4) Gesetzliche Bestimmungen
Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder regel-/rechtswidrigen Nutzung des Endgeräts ergeben, haftet der/die SoS, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Endgeräts.
Daraus ergeben sich insbesondere folgende Bestimmungen:
- · Fotos, Videos und Audioaufnahmen dürfen im Unterricht nicht angefertigt werden, wenn diese nicht ausdrücklich von der Lehrperson genehmigt werden, davon ausgenommen ist das Fotografieren von im Unterricht zugänglich gemachten Arbeitsmaterialien.
- · Tafelbilder dürfen nicht abfotografiert werden, wenn dies nicht explizit von der Lehrperson erlaubt wurde.
- · Fotos, Videos und Audioaufnahmen, auf denen Personen zu sehen bzw. zu hören sind, bedürfen neben der Erlaubnis der Lehrperson der schriftlichen Einwilligung aller Betroffenen.
- · Die Aufnahmen dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden und sind nach Aufforderung durch die Lehrperson zu löschen.
- · Aufnahmen, die zu unterrichtlichen Zwecken gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegen die Einwilligungen aller betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechend vor.
- · Im Hinblick auf das Urheberrecht sind insbesondere §60a UrhG sowie der „Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen“ in der jeweils gültigen Fassung zu beachten, d.h. es darf kein urheberrechtlich geschütztes Material an Dritte weitergegeben, im Internet veröffentlicht oder in Cloudspeichern abgelegt werden. Deshalb sind die Einstellungen auf dem Gerät so vorzunehmen, dass keine automatische Speicherung in einer Cloud erfolgt. Unterrichtsmaterialien dürfen also ausschließlich lokal auf dem Endgerät gespeichert werden. Es wird zudem ausdrücklich untersagt, während der Schulzeit Filme, Musik oder Spiele zu streamen, zu spielen oder downzuloaden. Ausnahme ist die explizite Anweisung durch eine Lehrperson.
- · Es dürfen keine Medieninhalte, Fotos, Filme, Musik, Apps auf dem Gerät gespeichert oder/ und verwendet werden, welche rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichende, verfassungsfeindlichen, ehrverletzenden oder nicht altersgerechten Inhalts sind. Dies gilt ebenso für Inhalte, welche das Mobbing von SoS oder Lehrpersonen beinhaltet.
- · Bei einem bestehenden konkreten Verdachtsfall, dass sich jugendgefährdende oder Inhalte welche die Persönlichkeitsrechte anderer verletzten, auf dem elektronischen Gerät eines SoS befinden, ist die Lehrperson berechtigt, das elektronische Gerät einzuziehen und die Eltern/Behörden zu informieren sowie entsprechende Schritte einzuleiten.
(5) Haftung
Das Mitbringen des Tablets erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Gerät oder für Diebstahl. Schäden, die durch Dritte entstehen, sind über die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. Der jeweilige SoS ist für alles, was auf und mit dem Gerät geschieht, verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass keine missbräuchliche Fremdnutzung erfolgen kann.
Allgemeines
- Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und können dort abgeholt werden.
- Fahrräder sind im Fahrradkeller abzustellen.
- Geld und Wertsachen sind nicht gegen Diebstahl versichert und werden nicht ersetzt, deshalb sollten diese unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Im Alarmfall ist das Schulgebäude schnellstens zu räumen. An der Klassentür hängt der für das Zimmer bestimmte Räumungshinweis (Weg und Sammelplatz siehe Alarmordnung).
- Jede/r achtet das Eigentum des/der anderen wie auch das der Schule und behandelt es schonend.
- Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, gehen alle SuS sorgsam und achtsam miteinander um, so dass niemand gefährdet oder verletzt wird. Das umfasst alle Formen von Gewalt.
- Laufen, Rennen, Fangen und Versteckspiele finden auf dem Schulhof und im Außengelände statt. In den Gängen des Gebäudes sind Laufen und Rennen nicht erlaubt.
- Unfälle auf dem Schulgelände sind umgehend bei der nächst erreichbaren Lehrkraft undim Sekretariat zu melden.
- Eine Information an die Schule hat am ersten Fehltag der Schülerin oder des Schülers bis Unterrichtsbeginn über Eltern-IServ zu erfolgen.
- Diese Erstinformation ersetzen jedoch nicht die schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten nach Rückkehr des Kindes in den Unterricht.
- Bei Eltern-IServ kann allerdings die Kommentarspalte mit einem entsprechenden kurzen Entschuldigungstext gefüllt werden: „Name des Schülers/der Schülerin fehlt heute aufgrund einer Erkrankung.“ Dies gilt als Entschuldigung.
- Ansonsten ist die Entschuldigung spätestens am dritten Tag nach der Rückkehr in den Unterricht der Klassenlehrperson vorzulegen, damit diese die Fehltage als „entschuldigt“ vermerken kann. Sollte diese Entschuldigung nicht vorgelegt werden, werden die Fehltage als „unentschuldigt“ gewertet und die Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers an diesen Tagen mit der Note „ungenügend“ dokumentiert.
- Bei einem vermehrten Auftreten von unentschuldigten Fehltagen ist die Schule verpflichtet, die Verletzung der Schulpflicht dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, sodass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
- Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin während des Schulbesuchs, muss er/sie sich bei dem/der Klassenlehrer/in oder bei der Schulleitung krankmelden. Die Lehrkraft entscheidet, ob Hilfe herbeigeholt, Betreuung erfolgen oder Unterrichtsbefreiung ausgesprochen werden kann. Auf keinen Fall darf ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit ohne Genehmigung die Schule verlassen.
- Anträge für die Beurlaubung vom Unterricht finden Sie auf der Homepage unter Formulare
Unfälle und Schäden
Versäumnisse u. Beurlaubungen
« bis zu 3 Tage: schriftlicher Antrag an Klassenlehrperson mindestens 2 Wochen vorher.
« für mehr als 3 Tage: schriftlicher Antrag mindestens 2 Wochen vorher an die Schulleitung.
« für Tage direkt vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien wird in der Regel keine Beurlaubung erteilt.
« über Ausnahmeanträge laut Erlass entscheidet der Schulleiter. Diese Anträge sind mindestens 4 Wochen vorher einzureichen!
- Der beurlaubte Schüler hat die daraus resultierenden Versäumnisse eigenverantwortlich nachzuarbeiten.
- Die Befreiung vom Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats kann die Sportlehrerin/der Sportlehrer aussprechen. Sie/er kann jederzeit einen schriftlichen begründeten Antrag der/des Erziehungsberechtigten oder die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes verlangen. Die bis zu einem Monat vom Sportunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler sind im Sportunterricht anwesend (Hilfestellung, Schiedsrichtertätigkeit u.a.). Die über einen Monat hinausgehende Befreiung vom Sportunterricht spricht der Schulleiter aus.
- Alle Schülerinnen/Schüler, die während des Unterrichts das Schulgebäude verlassen, müssen eine schriftliche (formlose) Genehmigung bei sich führen (Ausstellung durch Lehrerin/Lehrer oder im Sekretariat).
Schulleitung
Herr Glaubitz Herr Otto
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Kollegium
Frau Albertsmeyer Frau Bährens Frau Brandt Frau Büssing
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Herr Coskun Frau Cyris Frau Degenhardt Frau Dittmar
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Frau Dornieden Frau Ebelsberger Frau von Gersdorff Frau Hennig
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Herr Jeske Herr Kilos Frau Knöchelmann Frau Koch
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Frau Kunz Frau Meister-Koch Frau Niehus Frau Pagel
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Frau Richter Herr Schluß Frau Schönberg rs-oha.de Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Schwab Frau Sievert Frau Thiele Frau Ungruh
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Herr Weick Herr Winkler Frau Wunderlich
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Berufsberatung
Frances Behnecke
Agentur für Arbeit Osterode, Am Bahnhof 4, 37520 Osterode
Telefon: 05522 - 3100217
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