Von A-Z

Arbeitsgemeinschaften
Berufsorientierung
Beurlaubung
Cyber-Mobbing
Epochaler Unterricht
Förderverein

Ganztagskoordinatorin
Info-Heft
Materialien
Mitarbeiter an der Schule
„Rauchfreie Schule“
Sachversicherungen
Schülerbeförderung
Telefon/Handy
Umweltschule
Unterricht wegen extremer Witterungsbedingungen
Versäumnisse
Wahlpflichtkurse

 

Arbeitsgemeinschaften
In diesem Jahr gibt es folgende Arbeitsgemeinschaften:
Chor und Band, Tanzen, Mofa-Unterricht

Berufsorientierung

Als Schulform, die junge Menschen in erster Linie in das Berufsleben entlassen soll, sehen wir es als wichtige Aufgabe an, unseren Schülerinnen und Schülern vielfältige Einblicke in die zukünftige Arbeitswelt zu vermitteln. Zur Realisierung dieser Zielstellung dienen Betriebetage, das Praktikum in Klasse 9, Berufs informierende Veranstaltungen und der regelmäßig mit Terminen an der Schule zur Verfügung stehende Berufsberater.  

Beurlaubung
Grundsätzlich unterliegt ihr Kind der Schulpflicht. Ein Antrag auf Beurlaubung kann nur von Ihnen gestellt werden. Dieser ist rechtzeitig vor dem Beurlaubungstermin zu beantragen.
Über Anträge auf Beurlaubung von mehr als 2 Tagen und vor bzw. nach den Ferien entscheidet der Schulleiter. Dieser Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Unterrichtsbefreiung vorliegen. Die daraus resultierenden Versäumnisse hat der beurlaubte Schüler eigenverantwortlich nachzuarbeiten.
Unterrichtsbefreiungen unmittelbar vor oder nach den Ferien dürfen per Erlass nur genehmigt werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dabei stellt eine Urlaubsreise keinen besonderen Härtefall dar.  

Cyber-Mobbing
" Das lassen wir an unserer Schule nicht zu! "Weitere Informationen siehe Info-Heft (Punkt 13).

Epochaler Unterricht
In der Versetzungsordnung heißt es: „Noten in Fächern, in denen während des Schuljahres nur ein Halbjahr unterrichtet wurde, sind in die Versetzungsentscheidung einzubeziehen.“
Diese Regel gilt auch dann, wenn ein ganzjährig vorgesehener Unterricht im 2. Halbjahr ganz oder teilweise ausfällt. Es ist dann die im ersten Schulhalbjahr erteilte Note versetzungs- und abschlusswirksam.  

Förderverein
Seit langer Zeit gibt es an der Realschule Osterode einen Förderverein. Das Ziel dieses Vereins besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern, Lehrern und allen an Schule Interessierten bei der Gestaltung des Schullebens zu verbessern. Mitwirkungsmöglichkeiten werden gesehen in der Mitarbeit bei Arbeitsgemeinschaften und Projekten, bei schulischen Festen oder kulturellen Veranstaltungen oder Sie beteiligen sich einfach nur durch eine finanzielle Zuwendung, wobei der Jahresbeitrag 10,00 € beträgt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer einmaligen Spende. Eine Spendenbescheinigung kann Ihnen vom Verein ausgestellt werden. Die Vorsitzende des Fördervereins ist Frau Ohse, die unter:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen ist.

Ganztagskoordinatorin

Frau Flach koordiniert und organisiert sämtliche Abläufe im Ganztagsbereich einschließlich der Mensa und ist gegenüber unseren Schülern und Schülerinnen weisungsberechtigt.

Info-Heft
Das Info-Heft soll auch in diesem Jahr Ihre Kinder und Sie durch das Schuljahr begleiten.
Besonders in den jüngeren Jahrgängen wurden positive Erfahrungen damit gemacht, die wir gern auch auf die älteren Jahrgänge ausdehnen möchten. Das Heft erfuhr Ergänzungen. So können Sie die Kriterien für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens hier nachlesen (Punkt 10/11), aber auch Informationen zu den Abschlüssen erhalten (Punkt 17).   
Wir wünschen uns, dass dieses Heft zunehmend selbstverständlicher Bestandteil des Austauschens zwischen Schule und Elternhaus wird.  

Materialien
Die abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts ist an zahlreiche Materialien gebunden, die wir leider nicht komplett aus unserem Schulbudget finanzieren können. Auf der Gesamtkonferenz am 31.03.2006 wurde deshalb einstimmig beschlossen, einen Materialbeitrag in der Höhe von 15,00 € von jedem Schüler zu erheben. Wir bitten Sie darum, Ihrem Kind diesen Betrag mitzugeben, sodass der Klassenlehrer ihn einsammeln kann.
In diesem Betrag ist auch das Info-Heft eingeschlossen.

Mitarbeiter an der Schule
Sekretärin und Hausmeister unterstützen als Mitarbeiter der Schule die Arbeit und sorgen dafür, dass viele organisatorischen Sachverhalte geklärt werden können. Sie sind gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt.

„Rauchfreie Schule“
Seit dem Schuljahr 2005/2006 sind die Schulen lt. Erlass verpflichtet das generelle Rauchverbot durchzusetzen. Die gesonderte Elterninformation dazu befindet sich im Info-Heft  (Punkt 12 ).

Sachversicherungen
Falls Ihr Kind durch Beschädigung oder Diebstahl einen Sachschaden erleidet, so sollte es sich zunächst mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin  in Verbindung setzen oder sich im Sekretariat melden.
In berechtigten Fällen tritt der Kommunale Schadensausgleich ein.
Ausgenommen sind in jedem Fall: Mofas, Mopeds, Bargeld, Geldbörsen, Scheckkarten, Handys.  

Schülerbeförderung
Es ist darauf zu achten, dass Ihre Kinder den Fahrausweis mit sich führen. Die Busfahrer sind berechtigt, bei fehlendem Fahrausweis denjenigen Schüler / diejenige Schülerin nicht mitzunehmen.
Jüngere Schüler beklagen zunehmend das unsoziale Verhalten älterer Schüler an der Bushaltestelle und im Bus selbst. Ich bitte darum, dass Sie mit Ihren Kindern - auch aus Gründen der eigenen Sicherheit und dem Vorbeugen vor Unfällen-  das Verhalten im Bus zu Hause zu thematisieren und damit einen Beitrag zum problemlosen Schülertransport zu gewährleisten.

Telefon / Handy

Die Benutzung des Handys ist nur auf den Schulhöfen und in den Fluren bzw. Aufenthaltsbereichen der Schule erlaubt. Selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, d.h. Bild- und Tonaufnahmen sowie das Weiterleiten verbotenen Inhalts sind weiterhin untersagt. Desweiteren ist es nicht gestattet mit dem Handy Töne zu erzeugen bzw. Boxen zur Beschallung zu verwenden. Nach wie vor abgenommen werden Handys, die im Unterricht benutzt werden, es sei denn dies ist durch die Lehrkraft ausdrücklich gestattet. Dazu wird die Schule gefütterte Briefumschläge kaufen, in die die SuS die Handys legen, die Umschläge verschließen und mit Namen versehen. Am Ende des Schultags werden diese wieder an die SuS durch den Fachlehrer zurückgegeben. Wir wünschen uns, dass uns unsere Schüler davon überzeugen können, dass unsere Sorgen unberechtigt waren. Sollten die Regelungen aber zu grobem Missbrauch führen, behalten wir uns vor, die Handynutzungsordnung jederzeit abzubrechen. Während Tests und Klassenarbeiten werden griffbereit mitgeführte Handys als Täuschungsversuch gewertet. Bei Kurs- und Klassenfahrten verabredet die leitende Lehrkraft die Regeln mit den teilnehmenden Schülern und  Eltern. Gegen Schüler, die die vorliegende Nutzungsordnung nicht beachten, werden pädagogische Maßnahmen bis hin zu Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz ergriffen. Beim Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung wird das Handy der Polizei zur Überprüfung übergeben. Neben dem Sekretariat befindet sich ein Münztelefon.

Umweltschule
Unsere Schule erhielt ab 2007 und in allen folgenden Jahren den Titel „Umweltschule in Europa“.
Mit verschiedenen Aktionen möchten wir auch weiterhin einen Beitrag dazu leiten, unsere Schülerinnen und Schüler zum umweltbewussten Denken und Handeln zu befähigen.
Neben der Schulhofgestaltung liegt uns die Nutzung alternativer Energien am Herzen.
Auf dem Dach unserer Sporthalle befindet sich eine Netz einspeisende Solaranlage, deren Ertrag auf der Schautafel in der Pausenhalle mitverfolgt werden kann.

Unterricht wegen extremer Witterungsbedingungen
Gemäß dem Erlass vom 22.10.1980 können Erziehungsberechtigte ihre Kinder zu Hause behalten, wenn die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellt oder weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist.
Wenn Sie als Eltern die Entscheidung darüber treffen, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es wieder in die Schule kommt.
Ob der Unterricht bei extremen Witterungsbedingungen ausfällt, entscheidet die Schulbehörde bzw. der Schulträger.

Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall
Auch bei einer guten Unterrichtsversorgung kann eine Vertretung im Krankheitsfall nicht immer gewährleistet werden. Wir bemühen uns, kurzfristig ausfallende Stunden durch eine freie Lehrkraft zu vertreten.
Wir bitten aber darum, dass Ihr Kind bei Unterrichtsausfall unmittelbar den Weg nach Hause nimmt.  

Versäumnisse
Bei Krankheit Ihres Kindes ist nach Wiederkehr in die Schule umgehend eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern oder ein ärztliches Attest vorzuweisen. Fehltage werden registriert und erscheinen im Zeugnis. Nicht nachgewiesene Fehltage erscheinen auf dem Zeugnis als unentschuldigtes Fehlen.  (siehe auch Info-Heft S. 19)

Wahlpflichtkurse
Ab Klasse 6 der Realschule sind Wahlpflichtkurse vorgesehen. Der gewählte Kurs wird für ein Schuljahr beibehalten und die erteilte Note ist versetzungswirksam.
Kurse wie Hauswirtschaft, Informatik, Werken, Technik, Sport stehen sehr weit oben in der Gunst der Schüler. Dabei werden die zulässigen Schülerzahlen häufig überschritten, sodass die Kurse geteilt werden. Aus diesem Grund finden manche Kurse nur halb- oder vierteljährlich statt.  
In den 9. Klassen finden sogenannte Profilbildungen in  den Fachbereichen "Gesundheit und Soziales", "2. Fremdsprache", "Wirtschaft" und "Technik" statt.