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Beschwerdemanagement an der Realschule auf dem Röddenberg
Was nützen Beschwerden?
Konflikte sind nicht immer angenehm, gehören aber dazu, wenn mehr als 500 Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, 30 Lehrkräfte und das nichtpädagogische Personal in einer Schule zusammen arbeiten. Wir wollen an unserer Schule mit diesen Verfahrensregeln dazu beitragen, dass Konflikte und Beschwerden nicht zur Eskalation führen, sondern einer konstruktiven Regelung zugeführt werden. Dabei müssen sich alle an Spielregeln für die Bewältigung von Konflikten halten.
Beschwerden auf der richtigen Ebene lösen
Oft wird ein Konflikt gelöst, wenn er direkt mit der zuständigen Person besprochen wird. Das direkte Gespräch auf dem Elternsprechtag, in den Sprechzeiten oder für Schülerinnen und Schüler in den Pausen ist einer der ersten und wichtigsten Schritte zu Beginn eines Konfliktes. Das „Aussitzen“ von Konflikten ist nicht sinnvoll und führt meist zu größeren Problemen. Grundsätzlich werden bei Problemen, die Schüler untereinander oder mit Lehrkräften haben und nicht gelöst werden können, die Eltern informiert.
Schwerwiegende Konflikte
Sollten schwerwiegende Konflikte mit großer Tragweite vorliegen, soll sofort die Schulleitung informiert werden.
Abgabe an die Schulbehörde
Kann eine Beschwerde nicht durch Entscheidungen der Schule erledigt werden, so sind die Möglichkeiten einer Fachaufsichtsbeschwerde (inhaltliche Beschwerde gegen eine Sachentscheidung) oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde (Beanstandung des dienstlichen Verhaltens) an die Landesschulbehörde gegeben.
Widerspruch
Wird gegen einen Verwaltungsakt der Schule fristgerecht Widerspruch erhoben, leitet die Schulleitung das förmliche Widerspruchsverfahren ein. Ein Widerspruch kann gegen Versetzungsentscheidungen, Entscheidungen in Angelegenheiten von Berechtigungen und Abschlüssen und Ordnungsmaßnahmen abgegeben werden. Auch hier gilt, dass zunächst eine Abhilfeprüfung von der Instanz vorgenommen wird, die für die angefochtene Entscheidung zuständig gewesen ist. Kann dem Widerspruch durch die Schule nicht abgeholfen werden, so wird der Widerspruch mit einer Stellungnahme des Schulleiters an die Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet.
Das Konzept wurde am 26.11.2018, durch die Schulkonferenz beschlossen und soll nach zwei Jahren evaluiert werden.
Es werden grundsätzlich Gesprächsprotokolle angefertigt (als Ergebnis am Ende des Gesprächs, gerade auch im Falle eines Dissens), die folgendes Angaben enthalten: Datum, Teilnehmer, Anliegen, Ergebnis, Unterschriften aller Beteiligten.
Beschwerdebearbeitung - Flussdiagramm
Beschwerden können sein:
- Beschwerden von Schülern
- Beschwerden von Eltern
- Beschwerdebearbeitung - Formular
1. Vorsitzender des Schulelternrates (SER) Frau Scheele 8c
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2. Stellvertreterin/Stellvertreter Herr Schindler 5c/8d
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3. Mitglieder der Gesamtkonferenz |
Herr Behrends 8d Frau Gehrke-Wode 6c Frau Koch 9c Frau Marzadek 6c Frau Münnich 9b Herr Neumann 9c Frau Scheele 8c Frau Schulz 10b Frau Siegert 10c Frau Stein 6b |
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4. Vertreterinnen/Vertreter für die Fachbereichskonferenzen:
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Sprachen: |
Frau Fulst 9b Frau Mulac 7c Frau Siegert 10c
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M/I/N/T: |
Herr Jung 7c Frau Krone 8b Frau Scheele 8c
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AW/B: |
Frau Fulst 9b Frau Scheele 8c
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GSW: |
Ftrau Gehrke-Wode 6c Herr Jung 7c
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MuKuBi |
Herr Schindler 5c/8d Frau Stein 6b
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5. Vertreterinnen/Vertreter im Stadt-/Kreiselternra |
Frau Scheele 8c, (Stadtelternrat) Stellvertretung: Frau Skergeth 5a Frau Skergeth 5a Stellvertretung: Frau Scheele 8c (Kreiselternrat) |
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6. Vertreterinnen/Vertreter im Schulvorstand:
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a. Schulvorstand |
Frau Giordano 5b Herr Schindler 5c/8d Frau Stein 6b
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b. Stellvertretung: |
Herr Behrends 8d Frau Münnich 9b Frau Scheele 8c
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Schuljahr 2024/2025 Stand 27.08.2024