Schulordnung

Allgemeine Hinweise
Das Zusammenleben in der Schule

Der Unterrichtstag 

  • Das Schulgebäude sollte erst ab 7.30 Uhr betreten werden, da vorher keine Aufsicht gewährleistet ist.
  • Wer früher in der Schule eintrifft, geht bis zum Unterrichtsbeginn in Haus I in den vorgesehenen Aufenthaltsbereich (Flur vor dem Werkraum) bzw. in Haus II in den unteren Eingangsbereich. Bei späterem Unterrichtsbeginn oder in Freistunden werden bis zum Pausenbeginn die genannten Aufenthaltsbereiche aufgesucht. Nach jeweiligem Unterrichtsschluss müssen die Unterrichtsräume unverzüglich verlassen werden.
  • Beim Klingelzeichen zu Beginn des Unterrichts sind die Schülerinnen und Schüler in der Klasse, verhalten sich ruhig und bereiten sich an ihrem Platz auf den Unterricht vor.
  • Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Um den Raumpflegerinnen und dem Hausmeister die Arbeit zu erleichtern, räumen die Schülerinnen und Schüler nach Schluss der letzten Stunde die Klasse auf. Die Stühle werden auf die Tische gestellt.
  • Erscheint die Lehrerin/der Lehrer bis 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts nicht, meldet sich der Klassensprecher  im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
  • Beim Wechsel zwischen den Gebäuden I und II, dem Weg zur Großsporthalle und auf dem Weg zur Schulbushaltestelle vor dem Gebäude II soll der Zebrastreifen benutzt werden. Dadurch lassen sich Unfälle vermeiden!
  • Die Fachräume  und die Sporthallen sind nur in Anwesenheit der Fachlehrerin/des Fachlehrers zu betreten.
  • Das Eigentum der Schule, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer ist pfleglich zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen sind zu ersetzen.
  • Audiovisuelle Geräte sind wegen der hohen Empfindlichkeit erst im Beisein der Lehrerin/des Lehrer in Betrieb zu nehmen.
  • In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Haus I auf dem Schulhof oder im Schulgebäude auf. Die Klassenräume, das Lehrerzimmer und der Flur vor dem Lehrerzimmer sind Ruhezonen. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Haus II unterrichtet werden, suchen während der großen Pausen den Schulhof auf.
  • Am Ende der großen Pause klingelt es zweimal. Beim ersten Klingelzeichen gehen die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassen oder zu den betreffenden Fachräumen. Beim zweiten Klingelzeichen sollen sich alle Schülerinnen und Schüler, die in Klassenräumen Unterricht haben, an ihrem Platz aufhalten.  
  • Essen und Trinken gehören grundsätzlich in die Pausen.
  • Während des Unterrichtstages darf das Schulgelände aus versicherungstechnischen Gründen nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden. Bei eigenmächtigem Verlassen des Schulgeländes entfällt der Versicherungsschutz
  • Der Weg ins Jahnstadion oder Schwimmbad mit Fahrrad oder Moped ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern möglich!

  • Regelung zum Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsverhältnissen, wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm. 

    Die Entscheidung, ob bei den o. a. Witterungsbedingungen der Unterricht ausfällt, trifft die Landesschulbehörde, die jedoch die Entscheidungsbefugnisse an den Landkreis übertragen kann. Die zuständige Behörde sorgt dafür, dass ein Unterrichtsausfall rechtzeitig über Hörfunk, Fernsehen und Internet (www.vmz-niedersachsen.de) bekannt gegeben wird.

    Darüber hinaus haben die Erziehungsberechtigten des Sekundarbereiches I  bei extremen Witterungsbedingungen die Möglichkeit, ihre Kinder für einen Tag zu Hause zu behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abzuholen, wenn sie befürchten, dass für sie eine unzumutbare Gefährdung entstehen könnte. In beiden Fällen ist auf jeden Fall das Sekretariat unserer Schule zu verständigen.

    Für Schülerinnen und Schüler, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule gekommen sind, ist eine Aufsicht gewährleistet.

     

     

Verhalten auf dem Schulgelände

  • Die Rasenflächen werden nicht betreten, weil die Bodenverhältnisse es nicht zulassen.
  • Niemand hält sich unnötig in den Toiletten auf.
  • Alle Abfälle gehören in die entsprechenden Papierkörbe. Beachtet jeder diese Regel, braucht niemand mehr (für andere) Abfälle auflesen.

 
Besonderes

  • Wir sind eine rauchfreie Schule. Das Rauchen auf dem Schulgrundstück (insbesondere auf den Toiletten und im Eingangsbereich) und in der näheren Umgebung der Schule ist verboten.
  • Das Mitbringen von Waffen auf das Schulgelände ist verboten; dazu gehören auch Klappmesser, Schlagringe etc.
  • Das Mitbringen von Laserpointern und die Benutzung von Handys sind während der Schulzeit verboten. Im Flur neben dem Sekretariat in Haus I befindet sich ein Münztelefon.
  • Der MP3-Player wird während des Unterrichts ausgeschaltet.
  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und können dort abgeholt werden.
  • Fahrräder können im Fahrradkeller (Haus I) – bzw. Unterstand (Haus II) abgestellt werden.
  • Geld und Wertsachen sind nicht gegen Diebstahl versichert und werden nicht ersetzt, deshalb sollten diese nicht in den Garderoben gelassen werden.
  • Im  Alarmfall ist das Schulgebäude schnellstens zu räumen. An der Klassentür hängt der für das Zimmer bestimmte Räumungshinweis Weg und Sammelplatz siehe Alarmordnung).
  • Die  Schule ist ein Ort des Lernens und Arbeitens und kein "Freizeitvergnügen". Dem entsprechend ist auch die Kleidung zu wählen.

 
Versäumnisse u. Beurlaubungen

  • Eine Information an die Schule hat am ersten Fehltag der Schülerin oder des Schülers bis um     9:00Uhr an das Sekretariat zu erfolgen; dies kann telefonisch (Tel.: 05522 317140) oder per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) geschehen.
  • Diese Erstinformation ersetzen jedoch nicht die schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungs-berechtigten nach Rückkehr des Kindes in den Unterricht.
  • Diese Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag nach der Rückkehr in den Unterricht der Klas-
    senlehrkraft vorzulegen, damit die Klassenlehrkraft die Fehltage als „entschuldigt“ vermerken
    kann. Sollte diese Entschuldigung nicht vorgelegt werden, werden die Fehltage als „unentschul-
    digt“ gewertet und die Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers an diesen Tagen mit der Note
    „ungenügend“ dokumentiert.
  • Bei einem vermehrten Auftreten von unentschuldigten Fehltagen ist die Schule verpflichtet, die Verletzung der Schulpflicht dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen,sodass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
  • Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin während des Schulbesuchs, muss er/sie sich bei dem/der Klassenlehrer/in oder bei der Schulleitung krank melden. Die Lehrkraft entscheidet, ob Hilfe herbeigeholt, Betreuung erfolgen oder Unterrichtsbefreiung ausgesprochen werden kann. Auf keinen Fall darf ein Schüler oder eine Schülerin wegen Krankheit ohne Genehmigung die Schule verlassen, sondern hat sich bei einer Lehrkraft abzumelden.
  • Beurlaubungen: Grundsätzlich gilt: Unterricht hat Vorrang vor allem anderen!!!
  • Anträge für die Beurlaubung vom Unterricht
  • bis zu 2 Tagen: schriftlicher Antrag an Klassenlehrer mindestens 2 Wochen vorher!!!
  • Für mehr als 2 Tage : schriftlicher Antrag mindestens 2 Wochen vorher an die Schulleitung
  • Für Tage direkt vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien wird in der Regel keine Beurlaubung erteilt.
  • Über Ausnahmeanträge laut Erlass entscheidet der Schulleiter. Diese Anträge sind mindestens     4 Wochen vorher einzureichen!
  • Der beurlaubte Schüler  hat die daraus resultierenden Versäumnisse eigenverantwortlich nachzuarbeiten.             
  • Die Befreiung vom Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats kann die Sportlehrerin/der Sportlehrer aussprechen. Sie/er kann jederzeit einen schriftlichen begründeten Antrag der/des Erziehungsberechtigten oder die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes verlangen. Die bis zu einem Monat vom Sportunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler sind im Sportunterricht anwesend (Hilfestellung, Schiedsrichtertätigkeit u.a.). Die über einen Monat hinausgehende Befreiung vom Sportunterricht spricht der Schulleiter aus.
  • Alle Schülerinnen/Schüler, die während des Unterrichts das Schulgebäude verlassen,  müssen eine schriftliche (formlose) Genehmigung bei sich führen (Ausstellung durch Lehrerin/Lehrer oder im Sekretariat). Dies gilt nicht für den Wechsel zwischen den Gebäuden I und II.

 
Unfälle und Schäden

  • Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, ist es untersagt auf dem Schulgelände zu rennen,  auf Tische oder Fensterbänke zu steigen oder die großen Fenster zu öffnen. Auch ist das Werfen von Gegenständen jeglicher Art sowie das Schießen mit Bolzen und Papierzwillen verboten, weil Mitschülerinnen/Mitschüler verletzt werden können. Wegen der Unfallgefahr ist im Winter das Schlittern verboten.
  • Unfälle auf dem Schulgelände sind umgehend bei der nächst erreichbaren Lehrkraft und im Sekretariat zu melden.

Benimmregeln
Liebe Schülerinnen und Schüler,
es gibt Dinge, die uns Lehrern und Lehrerinnen auffallen, weil sie nicht so gut klappen, die aber das Zusammenleben – egal, ob mit Erwachsenen oder Mitschülern – freundlicher machen.

  • In unserer Schule grüßen wir uns und unsere Gäste und laufen nicht grußlos aneinander vorbei.
  • Bitte grüßt die Erwachsenen zuerst und nehmt dabei die Hände aus den Hosentaschen.
  • Mit einem Küsschen dürft ihr euch begrüßen, Knutschen gehört zur Intimsphäre und das macht man nur, wenn man keine Zuschauer hat.
  • Haltet anderen die Tür auf. Keiner hat gerne eine Tür im Gesicht. Ist ein Erwachsener hinter euch, dann lasst ihn zuerst durch die Tür gehen.
  • Wenn ihr euch angegriffen fühlt, versucht sachlich zu bleiben. Unverschämte Antworten bringen niemanden weiter.
  • Die Wörter „ Danke“ und  „Bitte“ öffnen euch Tür und Tor.
  • Entschuldigungen etc. und Geldscheine müsst ihr nicht zusammenknüllen, sondern übergebt sie auseinandergefaltet.
  • Habt ihr etwas akustisch nicht verstanden, dann fragt „ Wie bitte?“ und nicht „Waaaas?“ oder „Hääääh?“.
  • Fluchen, Schimpfen und unflätige Ausdrücke haben in unserer Schule nichts zu suchen.
  • Gähnen, Niesen und Husten finden besser hinter vorgehaltener Hand statt.
  • Spucken ist widerlich!
  • Kaugummi im Unterricht und während der Pausen ist VERBOTEN!