Schulordnung
Das Zusammenleben in der Schule
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sollen sich in dieser Schule wohl fühlen.
Ein positives Umfeld bedarf
- der gegenseitigen Achtung und Hilfe
- der Toleranz
- der Rücksichtnahme
- der Freundlichkeit und Höflichkeit untereinander
- und dass wir alles unterlassen, was uns oder andere gefährdet
Der Unterrichtstag
- Das Schulgebäude sollte erst ab 7.30 Uhr betreten werden, da vorher keine Aufsicht gewährleistet ist.
- Wer früher in der Schule eintrifft, hält sich im Eingangsbereich auf. Nach
jeweiligem Unterrichtsschluss müssen die Unterrichtsräume unverzüglich
verlassen werden.
- Beim Klingelzeichen zu Beginn des Unterrichts sind die Schülerinnen und Schüler vor dem Klassenraum und verhalten sich ruhig.
- Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Um den Raumpflegerinnen und dem Hausmeister die Arbeit zu erleichtern, räumen die Schüler/innen nach Schluss der letzten Stunde den Raum auf. Die Stühle werden auf die Tische
gestellt.
- Erscheint die Lehrerin/der Lehrer bis 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts nicht, meldet sich der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
- Die Fachräume und die Sporthallen sind nur in Anwesenheit der Fachlehrerin/des Fachlehrers zu betreten.
- Das Eigentum der Schule, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer ist pfleglich zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen sind zu ersetzen.
- In der großen Pause halten sich die Schülerinnen und Schüler im Haus I auf den Schulhöfen auf, ausgenommen sind Regenpausen. Diese werden angesagt. Die Klassenräume, das Lehrerzimmer und der Flur vor dem Lehrerzimmer sind Ruhezonen. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Haus II unterrichtet werden, suchen während der großen Pausen auch den Schulhof auf, ausgenommen sind Regenpausen. Diese werden angesagt.
- Am Ende der großen Pause klingelt es zweimal. Beim ersten Klingelzeichen gehen die Schülerinnen und Schüler zu ihrem Unterrichtsraum oder zu den betreffenden Fachräumen.
- Essen und Trinken gehört grundsätzlich in die Pausen.
- Während des Unterrichtstages darf das Schulgelände aus versicherungstechnischen Gründen nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrperson verlassen werden.
- Bei eigenmächtigem Verlassen des Schulgeländes entfällt der Versicherungs- schutz!
- Der Weg ins Jahnstadion oder Schwimmbad mit Fahrrad oder Moped ist nur mit schriftlicher Erlaubnis (Antrag - Info-Heft) der Eltern möglich!
- Die SuS halten sich in den Pausen auf den Schulhöfen auf, ausgenommen sind Regenpausen. Untersagt ist der Aufenthalt im Flurbereich vor dem Lehrerzimmer (Haus I) und vor dem Schulgebäude.
- Die Rasenflächen werden nicht betreten, weil die Bodenverhältnisse es nicht zulassen.
- Niemand hält sich unnötig in den Toiletten auf.
- Alle Abfälle gehören in die entsprechenden Papierkörbe. Beachtet jeder diese Regel, braucht niemand mehr (für andere) Abfälle aufzulesen.
- Wir sind eine rauchfreie Schule.
- Der Besitz, Verkauf und das Konsumieren von Alkohol, Drogen, Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas auf dem Schulgelände ist verboten.
- Das Mitbringen von Waffen auf das Schulgelände ist verboten; dazu gehören auch Klappmesser, Schlagringe, Laserpointer, etc.
Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Sonstiges
Handynutzungsordnung
- Die private Benutzung des Handys ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- Vor Betreten des Schulgeländes wird das Handy ausgeschaltet, die Nutzung des Handys ist für die Zeit zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende untersagt
- Die Handynutzung kann durch die verantwortliche Lehrperson im Unterricht zugelassen werden. Über die die Nutzung in Ausnahmefällen entscheiden Lehrpersonen oder Mitarbeiter der Schule.
- Bei Nichteinhalten der Regel wird das Handy von der Lehrperson eingezogen, im Sekretariat hinterlegt und dort nach Unterrichtsende vom Schüler abgeholt.
- Bei dreimaligen Nichteinhalten der Regel erfolgt eine schriftliche Information der Eltern mit anschließendem Gespräch
- Bei weiterem Fehlverhalten wird das Handy von der Lehrperson eingezogen, im Sekretariat hinterlegt und dort von einem Elternteil/Erziehungsberechtigtem abgeholt
- Bei Kurs- und Klassenfahrten verabredet die leitende Lehrkraft die Regeln mit den teilnehmenden Schülern und Eltern.
- Gegen Schülerinnen oder Schüler, die die vorliegende Nutzungsordnung nicht beachten, werden pädagogische Maßnahmen bis hin zu Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz ergriffen.
- Beim Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung wird das Handy der Polizei zur Überprüfung übergeben.
Nutzungsordnung für die Verwendung eines privaten Tablets
(1) Allgemeines
Diese Regelung gilt für die Benutzung eines privaten Tablets als Schreibgerät im Unterricht durch Schülerinnen oder Schüler (SoS).
Die Verwendung des Geräts ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig und erfordert, dass im Vorfeld die unterschriebene Erklärung im Sekretariat abgebeben wurde. Das Sekretariat dokumentiert den Eingang der Erklärung in der Schülerakte.
(2) Grundsätze
Bis einschließlich Klassenstufe 7 ist die Nutzung eines Tablets im Unterricht als Schreibgerät nicht möglich. SoS ab Klasse 8 ist die Nutzung grundsätzlich erlaubt.
Die Entscheidung darüber, ob Tablets im jeweiligen Unterricht verwendet werden dürfen, obliegt jedoch der einzelnen Lehrperson. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, darf das Tablet nicht verwendet werden. Die Genehmigung kann jederzeit aus pädagogischen (bspw. bei Missbrauch) oder didaktischen Gründen einzelnen Personen oder der Gesamtheit der Lerngruppe entzogen werden. Vor der erstmaligen Verwendung ist die entsprechende Lehrperson zu informieren.
Die Lehrperson stellt sicher, dass SoS ohne Endgeräte weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
(3) Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten
Die Tablet-Nutzung ist grundsätzlich nur zu unterrichtlichen Zwecken und im Flugmodus gestattet. Eine private Nutzung während des Schulbetriebs ist nicht gestattet.
Das Tablet liegt im Unterricht flach auf dem Tisch. In Phasen, in denen das Endgerät nicht genutzt wird, wird es mit dem Bildschirm nach unten auf den Tisch gelegt oder abgedeckt.
Der/Die SoS ist für die Einsatzbereitschaft im Unterricht verantwortlich. Das Aufladen des Tablets in der Schule ist untersagt. Für den Fall technischer Probleme sind Stifte und Papier stets mitzuführen.
Jede/r SoS ist ebenfalls für den Schutz des Geräts durch Einrichtung eines sicheren und nur ihm/ihr bekannten Passworts verantwortlich.
Die Lehrperson kann jederzeit ein Tablet kontrollieren, um einen Einblick in die unterrichtliche Arbeit zu gewinnen. Ebenso wie die Lehrperson bei SoS, die ohne Tablet arbeiten, überprüft, ob und wie diese ihre Arbeitsaufträge während des Unterrichts erledigen, darf eine solche Kontrolle auch bei jenen SoS erfolgen, die ihr Tablet als Schreibgerät verwenden.
Die Lehrperson ist nicht berechtigt, das Gerät eigenständig zu durchsuchen.
(4) Gesetzliche Bestimmungen
Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder regel-/rechtswidrigen Nutzung des Endgeräts ergeben, haftet der/die SoS, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Endgeräts.
Daraus ergeben sich insbesondere folgende Bestimmungen:
- · Fotos, Videos und Audioaufnahmen dürfen im Unterricht nicht angefertigt werden, wenn diese nicht ausdrücklich von der Lehrperson genehmigt werden, davon ausgenommen ist das Fotografieren von im Unterricht zugänglich gemachten Arbeitsmaterialien.
- · Tafelbilder dürfen nicht abfotografiert werden, wenn dies nicht explizit von der Lehrperson erlaubt wurde.
- · Fotos, Videos und Audioaufnahmen, auf denen Personen zu sehen bzw. zu hören sind, bedürfen neben der Erlaubnis der Lehrperson der schriftlichen Einwilligung aller Betroffenen.
- · Die Aufnahmen dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden und sind nach Aufforderung durch die Lehrperson zu löschen.
- · Aufnahmen, die zu unterrichtlichen Zwecken gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegen die Einwilligungen aller betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechend vor.
- · Im Hinblick auf das Urheberrecht sind insbesondere §60a UrhG sowie der „Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen“ in der jeweils gültigen Fassung zu beachten, d.h. es darf kein urheberrechtlich geschütztes Material an Dritte weitergegeben, im Internet veröffentlicht oder in Cloudspeichern abgelegt werden. Deshalb sind die Einstellungen auf dem Gerät so vorzunehmen, dass keine automatische Speicherung in einer Cloud erfolgt. Unterrichtsmaterialien dürfen also ausschließlich lokal auf dem Endgerät gespeichert werden. Es wird zudem ausdrücklich untersagt, während der Schulzeit Filme, Musik oder Spiele zu streamen, zu spielen oder downzuloaden. Ausnahme ist die explizite Anweisung durch eine Lehrperson.
- · Es dürfen keine Medieninhalte, Fotos, Filme, Musik, Apps auf dem Gerät gespeichert oder/ und verwendet werden, welche rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichende, verfassungsfeindlichen, ehrverletzenden oder nicht altersgerechten Inhalts sind. Dies gilt ebenso für Inhalte, welche das Mobbing von SoS oder Lehrpersonen beinhaltet.
- · Bei einem bestehenden konkreten Verdachtsfall, dass sich jugendgefährdende oder Inhalte welche die Persönlichkeitsrechte anderer verletzten, auf dem elektronischen Gerät eines SoS befinden, ist die Lehrperson berechtigt, das elektronische Gerät einzuziehen und die Eltern/Behörden zu informieren sowie entsprechende Schritte einzuleiten.
(5) Haftung
Das Mitbringen des Tablets erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Gerät oder für Diebstahl. Schäden, die durch Dritte entstehen, sind über die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. Der jeweilige SoS ist für alles, was auf und mit dem Gerät geschieht, verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass keine missbräuchliche Fremdnutzung erfolgen kann.
Allgemeines
- Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und können dort abgeholt werden.
- Fahrräder sind im Fahrradkeller abzustellen.
- Geld und Wertsachen sind nicht gegen Diebstahl versichert und werden nicht ersetzt, deshalb sollten diese unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Im Alarmfall ist das Schulgebäude schnellstens zu räumen. An der Klassentür hängt der für das Zimmer bestimmte Räumungshinweis (Weg und Sammelplatz siehe Alarmordnung).
- Jede/r achtet das Eigentum des/der anderen wie auch das der Schule und behandelt es schonend.
- Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, gehen alle SuS sorgsam und achtsam miteinander um, so dass niemand gefährdet oder verletzt wird. Das umfasst alle Formen von Gewalt.
- Laufen, Rennen, Fangen und Versteckspiele finden auf dem Schulhof und im Außengelände statt. In den Gängen des Gebäudes sind Laufen und Rennen nicht erlaubt.
- Unfälle auf dem Schulgelände sind umgehend bei der nächst erreichbaren Lehrkraft undim Sekretariat zu melden.
- Eine Information an die Schule hat am ersten Fehltag der Schülerin oder des Schülers bis Unterrichtsbeginn über Eltern-IServ zu erfolgen.
- Diese Erstinformation ersetzen jedoch nicht die schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten nach Rückkehr des Kindes in den Unterricht.
- Bei Eltern-IServ kann allerdings die Kommentarspalte mit einem entsprechenden kurzen Entschuldigungstext gefüllt werden: „Name des Schülers/der Schülerin fehlt heute aufgrund einer Erkrankung.“ Dies gilt als Entschuldigung.
- Ansonsten ist die Entschuldigung spätestens am dritten Tag nach der Rückkehr in den Unterricht der Klassenlehrperson vorzulegen, damit diese die Fehltage als „entschuldigt“ vermerken kann. Sollte diese Entschuldigung nicht vorgelegt werden, werden die Fehltage als „unentschuldigt“ gewertet und die Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers an diesen Tagen mit der Note „ungenügend“ dokumentiert.
- Bei einem vermehrten Auftreten von unentschuldigten Fehltagen ist die Schule verpflichtet, die Verletzung der Schulpflicht dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, sodass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
- Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin während des Schulbesuchs, muss er/sie sich bei dem/der Klassenlehrer/in oder bei der Schulleitung krankmelden. Die Lehrkraft entscheidet, ob Hilfe herbeigeholt, Betreuung erfolgen oder Unterrichtsbefreiung ausgesprochen werden kann. Auf keinen Fall darf ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit ohne Genehmigung die Schule verlassen.
- Anträge für die Beurlaubung vom Unterricht finden Sie auf der Homepage unter Formulare
Unfälle und Schäden
Versäumnisse u. Beurlaubungen
« bis zu 3 Tage: schriftlicher Antrag an Klassenlehrperson mindestens 2 Wochen vorher.
« für mehr als 3 Tage: schriftlicher Antrag mindestens 2 Wochen vorher an die Schulleitung.
« für Tage direkt vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien wird in der Regel keine Beurlaubung erteilt.
« über Ausnahmeanträge laut Erlass entscheidet der Schulleiter. Diese Anträge sind mindestens 4 Wochen vorher einzureichen!
- Der beurlaubte Schüler hat die daraus resultierenden Versäumnisse eigenverantwortlich nachzuarbeiten.
- Die Befreiung vom Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats kann die Sportlehrerin/der Sportlehrer aussprechen. Sie/er kann jederzeit einen schriftlichen begründeten Antrag der/des Erziehungsberechtigten oder die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes verlangen. Die bis zu einem Monat vom Sportunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler sind im Sportunterricht anwesend (Hilfestellung, Schiedsrichtertätigkeit u.a.). Die über einen Monat hinausgehende Befreiung vom Sportunterricht spricht der Schulleiter aus.
- Alle Schülerinnen/Schüler, die während des Unterrichts das Schulgebäude verlassen, müssen eine schriftliche (formlose) Genehmigung bei sich führen (Ausstellung durch Lehrerin/Lehrer oder im Sekretariat).