Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsverhältnissen
Regelung zum Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsverhältnissen, wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm.
Die Entscheidung, ob bei den o. a. Witterungsbedingungen der Unterricht ausfällt, trifft die Landesschulbehörde, die jedoch die Entscheidungsbefugnisse an den Landkreis übertragen kann. Die zuständige Behörde sorgt dafür, dass ein Unterrichtsausfall rechtzeitig über Hörfunk, Fernsehen und Internet (www.vmz-niedersachsen.de) bekannt gegeben wird.
Darüber hinaus haben die Erziehungsberechtigten des Sekundarbereiches I bei extremen Witterungsbedingungen die Möglichkeit, ihre Kinder für einen Tag zu Hause zu behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abzuholen, wenn sie befürchten, dass für sie eine unzumutbare Gefährdung entstehen könnte. In beiden Fällen ist auf jeden Fall das Sekretariat unserer Schule zu verständigen.
Für Schülerinnen und Schüler, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule gekommen sind, ist eine Aufsicht gewährleistet.